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Hausordnung

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher. Damit Sie sich bei uns wohlfühlen, sind einige allgemeingültigen Regeln erforderlich. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Areal (Innen- wie auch Aussenbereich).
  1. Das Geschäft ist rauchfrei. Vom Rauchverbot betroffen sind auch jegliche Formen von E-Zigaretten. Es hat beim Haupteingang einen Raucherpoint.
  2. Das Betteln und Hausieren ist auf dem ganzen Areal nicht gestattet.
  3. Das Feilbieten von Waren, Musizieren, Abspielen von Tonträgern, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt.
  4. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen, Fotografieren, Filmen, journalistische Tätigkeiten usw. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung.
  5. Das Fahren mit Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates und Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  6. Hunde / Tiere sind im gesamten Geschäft nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind Assistenzhunde.
  7. Das Verweilen auf dem Areal ohne Kauf- bzw. Konsumationsabsicht ist grundsätzlich nicht gestattet. Insbesondere ist das Campieren und das Übernachten im Fahrzeug usw. nicht gestattet.
  8. Das weitere Verweilen nach einer Wegweisung aus dem Geschäft durch Mitarbeiter oder ihre Beauftragten kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
  9. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder z.B. auslösen von Alarmen werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet.
  10. Das Entsorgen von Abfällen und Unrat ist auf dem gesamten Areal verboten. Jede Zuwiderhandlung wird strafrechtlich geahndet; es ist mit Kostenfolgen zu rechnen.
  11. Durch das Verhalten der Besucher dürfen andere Gäste sowie auch Mitarbeiter weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden.
  12. Für Sicherheits- und Beweiszwecken ist das ganze Areal (Innen- und Aussenbereich) videoüberwacht. Die Videoüberwachung entspricht den Gesetzen und Merkblättern der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter.
  13. Die Parkplätze sind ausschliesslich für die Kunden und Besucher reserviert (24h) welche sich im Möbelgeschäft aufhalten. Das weitere Verweilen auf dem Parkplatz ist verboten und wird sanktioniert. Beim ersten Vergehen: Parkgebühr von CHF 40.- / Beim zweiten und weiterem Vergehen wird das Motorfahrzug kostenpflichtig abgeschleppt. Der Abschleppvorgang wird der Polizei gemeldet. Bei der Polizei erfährt man den Standort des abgeschleppten Fahrzeugs. Für Beschädigungen an parkierten Fahrzeugen und Diebstahl von Fahrzeugen bzw. deren Inhalt wird keine Haftung übernommen.
  14. Den Weisungen der Mitarbeitenden oder deren Beauftragten ist in jedem Fall Folge zu leisten.

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