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Massivholzdeklaration

Erklärung zur Massivholzkennzeichnung

Seit 2012 gibt es in der Schweiz eine Regelung, die besagt, dass Informationen über Holz und Holzprodukte (SR 944.021) angegeben werden müssen. Diese Regelung basiert auf dem Gesetz zur Verbraucherinformation (SR 944.0) und legt fest, dass die Art und Herkunft des Holzes bei bestimmten Produkten aus massivem Holz angegeben werden muss.

as Ziel dieser Kennzeichnungspflicht ist es, den Verbrauchern mehr Klarheit zu geben, damit sie informierte Kaufentscheidungen treffen können.

Mit der Holzdatenbank können Sie sowohl den wissenschaftlichen Namen als auch den Handelsnamen des Holzes herausfinden, den Sie für die Kennzeichnung benötigen. Darüber hinaus bietet die Datenbank Informationen zu den Gebieten, in denen die verschiedenen Holzarten vorkommen, und Hinweise darauf, ob diese unter das Artenschutzabkommen (SR 0.453) fallen.

Link zur Holzdatenbank

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